Infos für Vortragende

Allgemeine Informationen zu den Vorträgen

Zugunsten einer möglichst großen Vielfalt werden pro Person bis zu zwei Vorträge auf dem Kongress zugelassen. Nur eines der beiden Referate kann ein Plenarvortrag sein. Dies gilt auch für Co-Autor:innenschaften bei Beiträgen. Tätigkeiten als Juror:in, Moderator:in oder Organisator:in von Kongressveranstaltungen gelten nicht als Vorträge, sofern es sich nur um in die Veranstaltung einleitende Worte handelt. Moderator:innen bzw. Juror:innen von Plenarveranstaltungen können – kurze Einführungen ausgenommen – nicht in ihrer eigenen Veranstaltung referieren. 

Alle Referent:innen und Organisator:innen müssen sich offiziell als Teilnehmer:innen am Kongress anmelden. Organisator:innen müssen Mitglieder der DGS sein.
Sollten Sie eine Mitgliedschaft in der DGS beantragen und den Early Bird-Tarif bei der Anmeldung für den DGS-Kongress nutzen wollen, reichen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bitte bis spätestens Dienstag, 20. Mai 2025 (Eingang in der Geschäftsstelle per E-Mail an JanDirk.Hoffmann(at)kwi-nrw.de oder auf dem herkömmlichen Postweg) ein. Mitglieder der DGS nehmen zu einem vergünstigten Eintrittspreis am Kongress teil. Der Early Bird-Tarif gilt bis zum 31. Mai 2025.
Bei später eingegangenen Anträgen kann leider nicht mehr vor Ablauf des Early Bird-Tarifs über die Mitgliedschaft entschieden werden. Die alleinige Mitgliedschaft in einer Sektion der DGS berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der reduzierten Kongressgebühr für DGS-Mitglieder. 

Vortragsankündigung im Hauptprogramm

Für die Ankündigungen der Vorträge müssen alle Referent:innen zwischen dem 07. April und 11. Mai 2025 den Vortragstitel und eine maximal 2.400 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lange Zusammenfassung ihres Vortrages online über die Konferenzplattform ConfTool einreichen. Dafür registieren Sie sich bitte bei ConfTool. Unter "Ihre Einreichungen" finde Sie eine Auflistung aller Veranstaltungen.Achten Sie bei der Meldung Ihres Beitrages bitte darauf, die korrekte Veranstaltung auszuwählen.

Informationen zum Verhandlungsband

Alle Vortragenden werden nach Ende des Kongresses von der Redaktion des Verhandlungsbandes gebeten, ihren Beitrag zu verschriftlichen, damit dieser im Verhandlungs­band veröffentlicht werden kann.

Handreichung Barrierefreiheit

Diese Hinweise sollen Vortragenden helfen, ihre Präsentationen für alle Teilnehmenden besser zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Seh-, Hör- oder Verarbeitungsbeeinträchtigungen. 
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